KFZ-KASKOGUTACHTEN

Kaskoschäden werden in Vollkasko und Teilkasko Schadensarten untergliedert. Selbstverschuldete Unfälle am eigenen Fahrzeug sowie Schäden durch Umwelteinflüsse, Diebstahl oder Vandalismus fallen unter das Kaskogutachten. Dabei liegt das Weisungsrecht – abhängig vom Versicherungsvertrag – in der Regel beim Versicherer. Auf Nachfrage bei der Versicherung ist es teilweise auch möglich, einen eigenen Sachverständigen hinzuzuziehen.

WIE TEUER IST EIN KASKOGUTACHTEN UND WER BEZAHLT ES?

Bei einem Kaskogutachten setzen sich die Kosten aus der Grundgebühr, Kosten für Fotos, Porto, Telefon, Anfahrt und Schreibarbeiten zusammen. Die Grundgebühr richtet sich außerdem nach der Schadenshöhe. Bei den Kosten orientieren wir uns an den üblichen Honoraren des BVSK e.V.

Das Weisungsrecht für Kaskoschäden liegt grundsätzlich bei der Versicherung. Einen eigenen Kfz-Gutachter können Sie also nur nach vorheriger Rücksprache mit der Versicherung beauftragen. Ohne bestätigte Kostenübernahme durch die Versicherung müssen Sie ansonsten die Kosten vollständig selbst tragen.

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