KFZ-UNFALLGUTACHTEN

Unter dem klassischen Unfallgutachten versteht man in aller Regel das Haftpflichtschadensgutachten, das nach einem fremdverschuldeten Unfall angefertigt wird. Darin werden nicht nur alle Schäden dokumentiert, sondern auch Faktoren wie Reparaturdauer, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs berücksichtigt. Die Regulierung des Schadens erfolgt auf Grundlage dieses Unfallgutachtens.

WER BEZAHLT DAS UNFALLGUTACHTEN?

Bei einem fremdverschuldeten Schaden übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Unfallgutachten. Viele Versicherungen versuchen Kosten zu reduzieren, indem sie auf Basis von Kostenvoranschlägen abrechnen oder eigene Gutachter zur Schadensabwicklung heranziehen. Darauf müssen Sie sich aber nicht einlassen, denn oberhalb der Bagatellgrenze haben Sie Anspruch auf Hinzuziehung eines Rechtsanwalts sowie eines unabhängigen Kfz-Gutachters Ihrer Wahl.

IHR RECHT NACH EINEM UNFALL

GIBT ES FRISTEN FÜR EIN UNFALLGUTACHTEN

Gesetzliche Fristen für die Erstellung von Unfallgutachten gibt es nicht. Allerdings muss der Unfall der Versicherung in der Regel binnen einer Woche gemeldet werden. Genauere Angaben finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

WAS UMFASST EIN UNFALLGUTACHTEN

Die Schadenshöhe bemisst sich aus folgenden Punkten.

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Wir sind in vielen Regionen und Städten in Baden-Württemberg vertreten und bieten Ihnen auch unsere Leistungen KOSTENLOS Vor-Ort an.

KURZGUTACHTEN

Wird bei einem fremdverschuldeten Unfall die Bagatellgrenze von 750 Euro (brutto) nicht überschritten, ist ein umfassendes Haftpflichtgutachten nicht erforderlich. Im Gegensatz zum oft weniger aussagekräftigen Kostenvoranschlag der Werkstatt, empfehlen wir Ihnen ein Kurzgutachten. Dabei handelt es sich um ein reduziertes Gutachten, das aber dennoch zur Beweissicherung geeignet ist. Die hierfür entstehenden Kosten werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Bei einem Unfall von überschaubaren Ausmaßen spricht man vom Bagatellschaden. Die allgemeine Rechtsprechung hat den Wert dieser Bagatellgrenze auf durchschnittlich 750 Euro festgelegt. Schäden, die diese Bruttohöhe nicht übersteigen, berechtigen in der Regel nicht zur Einforderung von Gutachterkosten bei der gegnerischen Versicherung. Stattdessen wird meist auf Basis eines Kostenvoranschlags der Werkstatt abgerechnet.

Als Laie lassen sich Schäden an Kraftfahrzeugen nicht realistisch einschätzen, da der Schadenumfang oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist. Außerdem fehlen Ihnen vermutlich die Erfahrungswerte für Reparaturkosten, um diese Einschätzung selbst zu treffen.

Gerne können wir Ihren Schaden vor Ort einschätzen und eine Empfehlung abgeben, ob ein Kurzgutachten für Bagatellschäden oder ein vollständiges Haftpflicht-Schadensgutachten erstellt werden sollte.

Der Kostenvoranschlag der Werkstatt berücksichtigt nur die reinen Reparaturkosten. Andere Faktoren, die den Wert Ihres Fahrzeugs beeinflussen können, werden nicht einbezogen. Möglicherweise stehen Ihnen auch weitere Leistungen zu, die die Werkstatt übersieht. Als erfahrener Kfz-Sachverständiger unterstützen wir Sie sehr gerne mit einem professionellen Kurzgutachten für Bagatellschäden.

REPARATURBESTÄTIGUNG

Vorschäden müssen beim Verkauf eines Fahrzeugs angegeben werden. Mit einer Reparaturbestätigung können Sie nachweisen, dass die Instandsetzung vollständig und fachgerecht durchgeführt wurde. Außerdem überprüfen wir im Rahmen der Reparaturbestätigung, in welchem Zustand sich das instandgesetzte Fahrzeug aktuell befindet. Auch bei der Geltendmachung von späteren Folgeschäden ist die Reparaturbestätigung hilfreich.

Die Instandsetzung von Unfallschäden wird häufig nur unzureichend dokumentiert. Wird das Fahrzeug weiterverkauft oder kommt es zu einem weiteren Unfallschaden, ist der Nachweis über die erfolgte Reparatur ebenso wichtig wie bei eventuellen Folgeschäden. Auch für Abrechnungen im Bereich der sogenannten 130-Prozent-Grenze sollte eine Reparaturbestätigung vorliegen.

Reparaturbestätigungen können sowohl dem Nachweis der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit dienen als auch der Bestätigung der vollumfänglichen Reparatur nach einem Schadensgutachten.

Wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall repariert wurde, empfehlen wir Ihnen immer die Einholung einer Reparaturbestätigung. Gerade im Hinblick auf einen späteren Verkauf des Fahrzeugs können Sie damit die Fahrzeughistorie plausibel nachweisen.

BEWEISSICHERUNG

Für die Durchsetzung von Ansprüchen ist die Beweissicherung an Fahrzeugen unerlässlich. Das gilt nicht nur für die Geltendmachung von Unfallschäden oder zur Feststellung von Mängeln, sondern auch für den Nachweis einer unvollständigen oder nicht fachgerecht erfolgten Reparatur und etwaiger Folgeschäden. Mit einem unabhängigen Beweissicherungsgutachten können wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.